Andreas Scheuer Stephan Dorn

MdB Andreas Scheuer – Zum Lärmschutz wird ein Flüsterbelag aufgebracht.

Diese Maßnahme gilt für das Autobahnkreuz und das Teilstück Neuhaus-Suben.

Von Markus Lindmeier

Neuhaus am Inn.

Für den Neubau der A94 und des zukünftigen Autobahnkreuzes zwischen den Bundesautobahnen A94 und A3, das, wenn es nach dem Wunsch des Neuhauser Bürgermeisters Stephan Dorn geht, Autobahnkreuz Neuhaus-Schärding heißen soll, wurde ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern vom Juni 2018 bestätigte die schalltechnischen Untersuchungen der Autobahnplanung und regelt verbindlich die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen.

Die damalige Autobahndirektion Südbayern hat die rechtliche Situation bei einer Gemeinderatssitzung im Oktober 2020 erläutert. Es wurde dabei auch die Zusage gemacht, den Wunsch der Gemeinde Neuhaus nach zusätzlichen freiwilligen Lärmschutz durch Schütten von Überschussmassen östlich der Bundesautobahn A3 als Lärmschutzmaßnahme zu überprüfen. Die Überprüfung ergab, dass die Lärmsanierungsgrenzwerte bei Berücksichtigung der A3 und der A94 im Jahr 2025 bei allen Anwesen am Tag eingehalten werden. In der Nacht würde nur bei zwei Anwesen der neue verschärfte Grenzwert überschritten. Der von der Gemeinde Neuhaus am Inn gewünschte Lärmschutzwall mit einer Länge von 1000 Metern würde, wie die Messungen ergaben, nur eine geringe Verbesserung erzielen. Da aber dieser Lärmschutzwall auf ganzer Länge im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Inns und in Teilbereichen über einem festgesetzten Bodendenkmal liegen würde, ist nach der fachlichen Einschätzung der Fachstellen vor Ort eine Genehmigung des Lärmschutzwalles – auch angesichts der geringen Lärmschutzwirkung sehr unwahrscheinlich.

Bis Ende 2020 haben die Bundesländer die Autobahnen im Auftrag des Bundes verwaltet. Seit dem 1. Januar 2021 liegt alles in einer Hand: Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – all das übernimmt nun die Autobahn GmbH des Bundes, wie der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mitteilte. Aus diesem Grund habe er, gemeinsam mit den Fachleuten der Autobahnniederlassung Südbayern und der Autobahn GmbH des Bundes nach Lösungen gesucht und mit der Aufbringung des Fahrbahnbelages DSH-V 5 eine Verbesserung der Lärmschutzwirkung vorgeschlagen. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, so MdB Andreas Scheuer, dass dieser Belag sowohl auf der A94, als auch auf der A3 eingebaut werden kann und damit Verbesserungen im gesamten Umfeld der beiden Autobahnen erreicht werden könne. Auch an den beiden vorgenannten Anwesen wurde sich dadurch eine deutliche Verbesserung ergeben. Das Bundesverkehrsministerium – zur Zeit dieser Genehmigung noch unter Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, stimme zu, dass diese zusätzlichen freiwilligen Lärmschutzmaßnahmen zusammen mit dem Neubau der A 94 und dem neuen Autobahnkreuz umgesetzt werden.  Die zusätzlichen Aufwendungen für den lärmmindernden Fahrbahnbelag und die systembedingt kürzere Lebensdauer sind gut angelegte Mittel zum Schutz der betroffenen Bewohner, betonte MdB Andreas Scheuer bei der Übergabe dieses Bescheides an Bürgermeister Stephan Dorn.

Bürgermeister Stephan Dorn zeigte sich erleichtert, dass es nach Jahrzehnten mit Forderungen, halbherzigen Inaussichtstellungen und des politischem Hinhalten erstmals eine konkrete und einforderbare Zusage für eine Maßnahme gebe. Der freiwillig finanzierte Spezialbelag zwischen Neuhaus-Suben und dem Autobahnkreuz sei zwar wenig spektakulär, aber mit fast 50 Prozent prognostizierter Lärmreduktion eine spürbare Verbesserung. Trotzdem reicht der Gemeinde der Flüsterbelag nicht aus. Die Gemeinde werde weiter mit Nachdruck für eine weitere Verbesserung der Lärmsituation eintreten. Deshalb habe Stephan Dorn bereits den neuen Bundesverkehrsminister Volker Wissing zu Gesprächen eingeladen. Ebenso wurden an die zuständigen Bundestagsabgeordneten der drei neuen Regierungsparteien Einladungen in die Grenzlandgemeinde ausgesprochen, um neben anderen Themen, wie die Ortsentwicklung in der speziellen Lage an Inn und Rott, auch die Lärmsituation an A3 und A 94 zu besprechen. Man erwartet von der Politik generell nicht nur verständnisvolle Zusprachen, sondern konkretes Handeln.

Die Hoffnungen nach einer Lärmschutzwand entlang der A3 könnten wohl nur realistisch werden, wenn das Bundesrecht  in der Frage grundlegend reformiert werde.

Lärmschutz für Reding, Afham, Mittich

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