Eine Steuerreform könnte zum Verarmen von Familien führen –
‚deshalb ist es wichtig, dass sich Betroffene rechtzeitig in die Diskussion einbringen!


Es könnte zu einer Verarmung von Familien hin, wenn das Ehegattensplitting von der neuen Regierung abgeschafft würde.
Noch gibt es keine konkreten Pläne, aber einzelne Wortmeldungen aus dem Kreis der Ampel-Koalitionäre.
Im Extremfall droht zum Beispiel einer Familie mit 2 Kindern und mit einem Nettoeinkommen in Höhe von 2.250 Euro pro Monat, also einer eher durchschnittlichen Familie, ein monatlicher Einkommensverlust in Höhe von 250 Euro.
Wer heute als 4-köpfige Familie knapp 1.600 Euro netto hat, würde im schlimmsten Fall knapp 160 Euro im Monat verlieren. Damit würden viele Familien unter die Armutsgrenze fallen. Von den Euros muss die 4-köpfige Familie nämlich Miete, die steigenden Nebenkosten, das Auto für den Weg der Arbeit, die Bildungsausgaben für die Kinder und den Lebensunterhalt bestreiten. Der Empfang von Sozialleistungen zum Auffangen der Existenzlücke greift erst nach dem Aufzehren von Erspartem.
Bei derzeit 4.000 Euro netto könnten jeden Monat sogar bis zu 500 Euro wegfallen, womit sogar der gut verdienende Mittelstand absteigen würde.
Besonders tragisch wäre es für Ehepaare, die vor Jahren ihre Kinder erzogen hätten und bei denen mangels damaliger Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder gar keine Alternative zu einer beruflichen Einschränkung für Frauen bestand.
Im Gegensatz zu den nach meiner Ansicht ideologisch motivierten Aussagen ist das Ehegattensplitting keine Subvention. In unserem Steuersystem zahlt der Leistungsfähige einen höheren Prozentsatz. Ein Alleinstehender ist beim selben Einkommen leistungsfähiger, als ein Paar oder eine Familie. Das Splitting führt dazu, dass in beiden Fällen das zu versteuernde Einkommen herangezogen wird, jedoch zu einem die Leistungsfähigkeit abbildenden Steuersatz.
Dabei ist es jetzt egal, welcher Ehepartner welchen Anteil am Familieneinkommen erbringt. Dies sichert die Wahlfreiheit, wie die Menschen leben und wie sie ihre Kinder erziehen wollen.
Würde das Splitting fallen, würden Ehepartner im schlimmsten Fall wie Ledige besteuert. Das Nettoeinkommen könne dadurch bei gleich hohem Gesamt-Bruttoeinkommen extrem schwanken.
Benachteiligt seien in erster Linie Frauen, die sich um die Kindererziehung gekümmert haben mit ihren Ehrpartnern.
Vorgeschoben ist die Behauptung, das Splitting benachteilige Frauen. Das Gegenteil ist der Fall. Wer etwas für Frauen tun will, die wegen der Kindererziehung weniger Einkommen erzielt haben, muss den nächsten Schritt bei der Anerkennung der Erziehungszeiten bei der Rente gehen. Hilfreich wären auch ausgebaute Förderprogramme, die nach einer selbst gewählten Erziehungspause eines Ehepartners den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern.
Ungeachtet dessen ist das aktuelle System grundsätzlich gut. Neben einer leistungsgerechten Besteuerung nach Grund- und Splittingtabelle gibt es zusätzlich für die Kinder einen Steuerfreibetrag bzw. mindestens das Kindergeld. Im Rahmen der staatlichen Leistungsfähigkeit kann man über eine angemessene Höhe reden. Zwangsweise ändern muss man ein an sich gutes System nicht.
PS: Die genannten Werte sind überschlägig, berücksichtigen keine Sonderzahlen (dadurch könnten die Abschläge noch höher sein) und keine individuellen Werbungskosten, Sonderausgaben etc. Die individuelle Situation kann gegebenenfalls mit einem simplen Brutto-Netto-Rechner aus dem www überschlägig eingeschätzt werden.

Ehegattensplitting ist keine Subvention, sondern für viele Familien Existenzfrage

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